Datenschutzerklärung MSGB
Datenschutzordnung des Mansfelder Gebirgsschützenbundes e.V.
Präambel
Der Mansfelder Gebirgsschützenbund e.V. (nachfolgend: MGSB) verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten. Daher unterliegt der MGSB den Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Vor diesem Hintergrund gibt sich der MGSB als Verantwortlicher nachfolgende Datenschutzordnung.
1. Grundlagen der Datenverarbeitung
Der MGSB verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere von Mitgliedern, Vereinen, Gastschützen und anderen Personen zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben sowohl über EDV-Anlagen als auch in analoger Form.
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Daten:
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Anschrift
- Sonstige Kontaktdaten (u.a. Telefonnummer und E-Mailadresse)
- Bankverbindung für Erstattungen von Leistungen (u.a. Erstattung von Aufwandsentschädigungen und Reisekosten)
- Geburtsdatum und –ort
- Staatsangehörigkeit
- Datum des Vereinsbeitritts sowie Beitritt in den MGSB
- Lizenz/-en
- Funktionen
- Daten von waffenrechtlicher Relevanz
Soweit die Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen von vertraglichen Verhältnissen (z.B. Versicherungen/Landesschützenverband/Dachverband) erforderlich ist, übermittelt der MGSB diese an den jeweiligen Vertragspartner. Den im Einzelfall notwendigen Abschluss eines Verarbeitungsvertrages gewährleistet der MGSB.
Die Weiterleitung personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen vorbehaltlich des Punktes 2. Dieser Ordnung ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an öffentliche Stellen, soweit dort für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Der MGSB veröffentlicht personenbezogene Daten in den örtlichen Zeitungen, auf seinem Internetauftritt sowie in sozialen Medien (z.B. Twitter) und gibt diese an die Presse weiter.
Zur Außenpräsentation der Organisationsstrukturen des MGSB werden personenbezogene Daten, sowie Bildmaterial der Betroffenen auf der Internetseite des MGSB veröffentlicht.
3. Zuständigkeiten
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist der MGSB nach § 26 BGB. Die Ausübung und hier insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO obliegt dem Vorstand des MGSB. Der Vorstand des MGSB ist zudem für die Erfüllung, von Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSVGO sowie für die Bearbeitung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
4. Rechte der Betroffenen
Die Betroffenen sind berechtigt, Auskunft über ihre durch den MGSB verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und bei Unrichtigkeit der Daten oder Unzulässigkeit der Verarbeitung deren Berichtigung bzw. Löschung zu fordern.
5. E-Mail-Verkehr
Für die Kommunikation per E-Mail verwendet der MGSB verschiedene E-Mail-Accounts von den Mitgliedern des Vorstandes.
Soweit E-Mails gleichzeitig an mehrere Empfänger versendet werden, sind die Empfänger-Adressen grundsätzlich als „bcc“ zu versenden.
6. Vertraulichkeit / Sanktionen
Alle Personen im MGSB, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, werden zur Vertraulichkeit im Hinblick auf sämtliche Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet.
Die Verarbeitung darf nur innerhalb der jeweils übertragenen Befugnisse erfolgen. Jegliche Verstöße hiergegen werden nach den Vorgaben der jeweils gültigen Satzung des MGSB geahndet.
7. Datenschutzbeauftragter
Regelmäßig werden im MGSB weniger als 5 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Der 1. Kreisschützenmeister des MGSB ist unter den Maßgaben der DSGVO und des BDSG gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte nach § 26 BGB.
Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, den MGSB zu Belangen des Datenschutzes zu beraten und das Management bei Datenschutzverstößen bzw. Beschwerden zu führen.
8. Sprachliche Gleichstellung
Allein aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Ordnung darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen sowie allen weiteren geschlechtsspezifischen Formen in gleicher Weise.
9. Inkrafttreten
Diese Datenschutzverordnung wurde durch den Gesamtvorstand des MGSB am 15.02.2020 beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
